Dürfen also ab 3. Mai wieder Partys und private Feiern stattfinden? Leider nein!
Die Verordnung legt in aller Deutlichkeit fest, dass „Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen verboten sind, mit der Ausnahme, dass es sich um Angehörige des eigenen Haushalts handelt und zusätzlich höchstens eine haushaltsfremde Person hinzukommt.“
Versammlungen mit bis zu 30 Personen bzw. mit bis zu 50 Personen sind nur „in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag zulässig“. Für die Genehmigung müssen gute Gründe vorliegen, die Hygienevorschriften (z.B. Abstand von 1,5 m) einzuhalten sein, außerdem muss ein Schutzkonzept für die Veranstaltung vorliegen.