Nach Entscheidung des Thüringer Kabinetts vom 16. November und einem entsprechenden Erlass des Thüringer Gesundheitsministeriums vom 17. November sind die Landkreise verpflichtet fast überall 2G ( Genesen & Geimpft ) einzuführen.
Es gibt aber keine 2G-Zugangsbeschränkungen für Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen sowie weitere medizinische Einrichtungen.
Folgende Maßnahmen gelten nun landesweit in Warnstufe 3 neben den allgemeinen Infektionsschutz-Regelungen – so auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis.
Öffentliche Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen
· Anzeigepflicht: 5 Werktage
· Genehmigungspflicht ab 500 Personen
· 2G:
· Qualifizierte Gesichtsmaske
· Max. 1000 Personen
Unter freiem Himmel
· Anzeigepflicht: 5 Werktage
· Genehmigungspflicht ab 1000 Personen
· 2G:
· Qualifizierte Gesichtsmaske
· Kapazitätsbegrenzung 75 % der Höchstauslastung
· Max. 2000 Personen
Nicht-öffentliche Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen
· Anzeigepflicht ab 30 Personen: 5 Werktage
· 2G ab 15 Personen
· Max. 50 Personen
· KP-N (Kontaktpersonen-Nachverfolgung)
Unter freiem Himmel
· Anzeigepflicht ab 70 Personen: 5 Werktage
· 2G ab 20 Personen
· Max. 100 Personen
· KP-N (Kontaktpersonen-Nachverfolgung)
Gaststätten (innen und außen)
2G
Reisebusveranstaltungen
2G
Beherbergungsbetriebe
2G
Ausnahme entgeltliche Übernachtungen für medizinische, berufliche oder geschäftliche Zwecke – hier gilt 3G
Bars, Diskotheken
2G
Kulturelle Veranstaltungen
2G
Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen, Solarien, organisierter Sport, Freizeit- und Vereinssport
2G
Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung
2G
Körpernahe Dienstleistungen
2G
Ausnahme:
körpernahe medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, medizinische Fußpflege) – hier gilt 3G
Jagd-, Flug-, Hundeschulen u. ä.
2G
außer Fahrschulen ( = 3G)
Prostitutionsstätten
2G
Orchesterproben, sofern Blasinstrumente verwendet werden, und bei Chorproben
2G
2. Ausnahmen von 2G
• Gottesdienste
• Demonstrationen
• Parteipolitische VA, Gremiensitzungen etc.
• Bildungs- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen
• Hochschulen
• Fahrschulen
• Beratungsstellen
• Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen
• Kinder- und Jugendsport
• Einzelhandel
• Profi-, Berufs- und Kadersport
3. Beschäftigte in 2G-Settings
• Qualifizierte MNB (OP-Maske oder FFP-2-Maske)
• Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) – gilt nicht für vollständig Geimpfte/Genese
(Der Wartburgkreis hat entschieden, dass auch Antigenschnelltests für die Beschäftigten, beispielsweise im Hotel oder der Gastronomie, möglich sind.)
Die Anordnungen gelten zunächst bis zum 24. November.