In einer Ostheimer Apotheke wollten sich am Mittwochvormittag zwei Personen einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Hierzu legten sie der Angestellten ihre Impfausweise vor.
Nachdem der Apothekenmitarbeiterin Unregelmäßigkeiten auffielen kontaktierte sie die Arztpraxis des Arztes, welcher im Impfpass die Unterschrift getätigt haben sollte.
Die dortige Arzthelferin erteilte die Auskunft, dass die beiden dort weder Patienten waren, noch geimpft wurden.
Daraufhin wurde die hiesige Polizeidienststelle kontaktiert, durch die Beamten wurden die beiden gefälschten Impfpässe sichergestellt und gegen die zwei Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung eingeleitet.