Schnelltestergebnisse für Personen, die in sogenannten 2 G-Settings arbeiten, wie beispielsweise beim Friseur, in der Gastronomie oder in Schwimmhallen, werden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und dem Wartburgkreis akzeptiert.
Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte die Thüringer Landkreise trotz großem Widerstand per Erlass zunächst dazu verpflichtet, dass nur PCR- und NAT-Testergebnisse als Nachweise anerkannt werden sollten.
Am gestrigen Montag ruderte das Gesundheitsministerium zurück.
Ab Donnerstag gilt eine neue Rechtsverordnung des Freistaates, in der ebenfalls festgelegt ist, dass in den oben beschriebenen 2G-Settings einfache Schnelltests anerkannt werden.
Für die Übergangszeit von zwei Tagen wird der Landkreis keine neue Allgemeinverfügung erlassen, um nicht zu der vom Gesundheitsministerium gestifteten Verwirrung der Unternehmer beizutragen.