Am Freitagvormittag verletzte sich ein 49-jähriger Angestellter beim Arbeiten mit einer Tischkreissäge.
Hierbei geriet er mit einem Finger zwischen Holz und Tischplatte, so dass er sich am Finger Verletzungen zugezogen hatte. D
urch die Beamten konnte kein Fremdverschulden festgestellt werden. Die zuständigen Stellen wurden verständigt