Gastbeitrag von Rüdiger Christ
Mit der Umsetzung der „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ am 16. März 2022 werden auch viele Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Pflegeeinrichtungen in der Rhön und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sein.
Schon seit einigen Wochen äußert sich öffentlicher Protest gegen die Einrichtungsbezogene Impflicht auch in unserer Region.
Prominente Volksvertreterinnen und Volksvertreter wie die Kreistagsabgeordnete Manuela Henkel und der Landtagsabgeordnete Martin Henkel (beide CDU) nehmen aktuell mit Besorgnis zu diesem Thema öffentlich Stellung.
Manuela Henkel fordert dass die Diskussion um die Impfpflicht jetzt aufhören muss.
„Vor allen Dingen sollte jetzt schnellst möglichst die Impflicht für unsere Pflegekräfte neu bewertet werden, so wie es auch unser Landrat Reinhard Krebs öffentlich gesagt hat.
Die Gefahr eines Pflegenotstandes ist mittlerweile vor Ort sehr groß und der Druck der auf die Mitarbeiter in Altenheimen, Krankenhäusern, der ambulanten Pflege und Arztpraxen ausgeübt wird, ist nicht zu vertreten. Es sind die Menschen, die in den letzten zwei Jahren ihr Bestes gegeben haben!
Wir brauchen jetzt mutige Politiker, die ehemals gefasste Entscheidungen auf den Prüfstand stellen, die die aktuell geführte Debatte über eine Impflicht und deren weitreichende Konsequenzen überdenken, gute Entscheidungen für die Menschen in unserem Land treffen und die Gesellschaft wieder zusammenführen!“, so Manuela Henkel.
Der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Martin Henkel fordert die Bundesregierung auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. „Impfen ist und bleibt der entscheidende Faktor beim Schutz vor schweren Krankheitsverläufen“, so Henkel.
Weiterhin betont Henkel „Die Impfpflicht für medizinisches Fachpersonal und den Rettungsdienst ist aber in der Praxis nicht umsetzbar.
Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte und genesene Beschäftigte würde die geimpften Mitarbeiter im Wartburgkreis bis an die Belastungsgrenze und weit darüber hinaus führen“.
Als Mitglied der CDU-Landtagsfraktion hat er deshalb einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bund für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.
Überfordert mit der zusätzlichen Belastung durch zahlreiche Einzelfall- und Ermessensentscheidungen sieht Martin Henkel auch das Gesundheitsamt im Wartburgkreis.
Er fordert die Landesregierung deshalb per Antrag auf, die Gesundheitsämter zu entlasten. Laut Martin Henkel sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit vor, dass nicht die kommunalen Gesundheitsämter, sondern eine andere staatliche Stelle auf Landesebene die Zuständigkeit dafür bekommt, die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen zum Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeiter entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
„Die Landesregierung muss den bestehenden Ermessensspielraum nutzen, um die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes und den Betrieb der Einrichtungen im Wartburgkreis nicht zu gefährden“, sagte Martin Henkel.
Statt einer strikten Auslegung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzt Henkel deshalb zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in den Einrichtungen auf mehr und bessere Tests.
„Mit der aktuellen Omikron-Variante können auch Geimpfte, Genesene und sogar Geboosterte das Virus nahezu ungebremst weiterverbreiten.
Um gleichzeitig maximale Sicherheit und eine dauerhafte Versorgung der Pflegebedürftigen im Wartburgkreis zu gewährleisten, ist deshalb der Einsatz von FFP2-Masken, ein konsequentes Testregime und die gründliche Befolgung der Hygieneregeln von entscheidender Bedeutung“, so Martin Henkel.