Während der Streifenfahrt im Rhön-Grabfeld stellten die Beamten im Gegenverkehr einen Traktor der Marke Porsche fest, welcher bei Anblick des Polizeifahrzeuges merklich seine Geschwindigkeit reduzierte.
Aufgrund dessen wurde der Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass keinerlei Papiere für den Schlepper vorhanden waren. Auch waren keine Kennzeichen angebracht, lediglich ein 6 km/h-Schild.
Da das Gefährt allerdings scheinbar schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren kann, besteht eine Zulassungs- und Versicherungspflicht. Um diesen Umstand zu überprüfen, wurde der „Porsche“ sichergestellt und von einem Abschleppdienst abtransportiert.
Sollte sich mittels Gutachter herausstellen, dass der Traktor tatsächlich schneller als 6 km/h fahren kann, erwartet den 73-jährigen Besitzer eine Anzeige u.a. wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.