Information der WerraEnergie GmbH
Wie man den Medien bereits entnehmen konnte, ist am 28.05.2022 das EEG-Umlage-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Diese Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke finanziell zu fördern.
Verbraucher werden durch den Wegfall der EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt, ab dem 01.07.2022 entlastet. Die Bundesregierung forciert mit diesem Gesetz eine Entlastung der Stromkunden von den stark gestiegenen Energiekosten.
Selbstverständlich gibt die WerraEnergie GmbH diese Entlastung in vollem Umfang an seine Kunden weiter. Der Energieversorger weist darauf hin, dass Kunden sich hierbei um nichts kümmern müssen.
Es wird dazu geraten, keine unnötigen Abschlagsänderungen vorzunehmen. Gutschriften erfolgen bei gleichbleibendem oder niedrigerem Verbrauch mit der jährlichen Jahresverbrauchsabrechnung. Auch eine Übermittlung des aktuellen Zählerstandes zum 30.06. ist hierbei nicht erforderlich.
Neben der EEG-Umlage setzt sich der Strompreis aus Beschaffung, Vertriebskosten, Entgelten für die Nutzung der Stromnetze, Umsatzsteuer, Stromsteuer und Konzessionsabgaben zusammen.