Eine 82-jährige Frau erhielt Post von einer Firma mit Sitz in der Schweiz, die ihren Service bei der Beantragung des gesetzlich zustehenden Pflegegeldes anbietet.
Dafür wäre jedoch eine Servicegebühr in Hohe von 129 Euro fällig. Ohne je einen solche Service in Anspruch genommen zu haben, wurde der Frau eine Mahnung zugesandt.
In der vergangenen Woche wurde bereits ein gleichgelagerter Sachverhalt angezeigt, so dass zu vermuten ist, dass es sich hierbei um eine neue Betrugsmasche handelt.
Recherchen im Internet ergaben, dass vor dieser Firma gewarnt wird. Die Polizei rät, in solchen Fällen, keinerlei Zahlungen zu veranlassen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.