Neuerungen zum Corona-Testangebot im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Seit dem 30.06.2022 gilt neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Diese ist abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

Anspruch auf kostenlose Tests haben:

- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen*
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern testen sich weiterhin in den Einrichtungen.

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:

- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko er-halten haben („rote Kachel“).

Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum regelmäßig weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.

Der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes stellt auf der Internetseite https://www.lra-sm.de/ ein Formblatt für den Besuch bzw. die Betreuung einer Person in einer Pflegeeinrichtung zum Download zur Verfügung, welches in der jeweiligen Einrichtung unterzeichnet und im Testzentrum für die kostenlose Testung vorgelegt wird.

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests unter: www.bundesgesundheitsministerium.de