Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll Haushalte mit niedrigerem Einkommen bei der Bewältigung der Wohnkostenbelastung unterstützen.
Rechtsgrundlage für die Gewährung von Wohngeld ist das Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils aktuellen Fassung. Das Wohngeld wird per Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung im Eigenheim (Lastenzuschuss) geleistet.
Um die Antragstellung zu erleichtern, sind ab sofort auf der Website des Landratsamtes Wartburgkreis der „Antrag auf Mietzuschuss“ und der „Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss (Eigenheim)“ beispielhaft als ausgefüllte Musteranträge sowie weitere Informationen zum Wohngeld unter www.wartburgkreis.de zu finden.
Auf der Internetseite www.wohngeld.org können Interessierte zudem mit dem dort bereitgestellten Wohngeldrechner vor der Antragstellung ermitteln, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und in welcher Höhe.
Mit der Bewilligung von Wohngeld besteht weiterhin ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen und auf die Befreiung von Kindergartengebühren.