Ehrenamtsförderung in Meiningen – Unterstützung der Vereine bis 31.12. beantragen

Auf Grundlage der städtischen „Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in der Stadt Meiningen mit ihren Ortsteilen“ können Vereine eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Für Vorhaben, die im 1. Halbjahr 2023 gefördert werden sollen, endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2022.

Bürgermeister Fabian Giesder geht fest davon aus, dass die Stadt ihre Vereine auch im kommenden Jahr mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt unterstützen kann.

„Die Arbeit unserer ehrenamtlichen Vereine hat für mich einen besonderen Stellenwert“, betont Giesder mit Blick auf die laufenden Beratungen zum 23er Haushalt. Eine positive Bilanz zog der Bürgermeister für die städtische Ehrenamtsförderung in 2022.

„Die Anträge spiegeln das vielfältige und lebendige Vereinsleben in unserer Stadt wider“, bilanzierte der Bürgermeister. Von den Meininger Vereinen wurden in diesem Jahr 53 Anträge gestellt.

7.300 Euro gingen an Vereine aus dem Bereich Soziales, 11.640 Euro an Vereine aus dem Bereich Kultur und 16.060 Euro an Vereine aus dem Bereich Sport.

Am 31.12.2022 endet die nächste Frist zur Beantragung von Zuschüssen:

- zu besonders förderwürdigen Einzelmaßnahmen,
- zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten und sonstigen Gegenständen, die der aktiven ehrenamtlichen Tätigkeit dienen sowie
- zu bedeutenden regionalen und überregionalen Veranstaltungen.

Die aktuellen Regelungen können auf der Internetseite der Stadt unter www.meiningen.de in dem Dokument „Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in der Stadt Meiningen mit ihren Ortsteilen“ nachgelesen werden.

Hier findet sich auch ein Formblatt, welches die Antragsteller nutzen können.

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können sich die Vereine an Frau Döpel (Tel.: 03693/454-117 oder doepel@stadtmeiningen.de) im Fachbereich Bürgerservice und Generationen der Stadtverwaltung Meiningen wenden.