Einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurde am Montagnachmittag ein Pkw mit zwei Insassen in Ostheim/Rhön. Bei Erhebung der Personalien stellte sich schnell heraus, dass für den Beifahrer zwei Fahndungsnotierungen vorlagen.
Es handelte sich dabei um eine Aufenthaltsermittlung und die Anordnung zur Durchführung einer Beschuldigtenvernehmung. Diese wurde umgehend von den Beamten der PI Mellrichstadt durchgeführt und die zuständige Stelle in Kenntnis gesetzt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die Beiden ihre Fahrt fortsetzen.