Am Mittwochmittag wurden zwei Personen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Bahra (Mellrichstadt) unterzogen. Bei Aufnahme der Personalien stellte sich heraus, dass für einen der beiden zwei Fahndungsnotierungen vorlagen.
Es handelte sich dabei um eine Aufenthaltsermittlung sowie die Anordnung zur Durchführung einer Beschuldigtenvernehmung. Diese wurde umgehend von den Beamten der PI Mellrichstadt durchgeführt und die zuständige Stelle in Kenntnis gesetzt.
Weil sich der Betroffene 21-Jährige seit zwei Jahren nicht bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde angemeldet hatte, erhält er außerdem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesmeldegesetz.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die Beiden ihren Weg fortsetzen.