Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnten im Schlafzimmer eines 41-jährigen Mellrichstädter zwei Flaschen mit betäubungsmittelhaltigem Arzneimittel aufgefunden und sichergestellt werden.
Es stellte sich heraus, dass diese einem Bekannten des 41-Jährigen gehörten. Beide dürfen sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.