Drei Fahrten unter Alkohol & Drogen innerhalb von 30 Stunden in Hilders festgestellt

Beamte der Polizeistation Hilders kontrollierten in der hessischen Rhön innerhalb von etwa 30 Stunden drei Fahrzeuge, deren Fahrern sie aufgrund des Verdachts von Alkohol- und Drogenkonsum die Weiterfahrt untersagen mussten.

Zunächst geriet am Montagnachmittag (30.01.), gegen kurz vor 18 Uhr, ein weißer Transporter in der Fuldaer Straße in Gersfeld in den Fokus der Polizisten.

Bei einer Verkehrskontrolle ergab sich für die Beamten der Verdacht, dass der 28-jährige Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt und dem 29-Jährigen das weitere Führen seines Fahrzeugs untersagt.

Bereits am Dienstagvormittag (31.01.), gegen 11.40 Uhr, fiel den Beamten dann ein weiterer Kleintransporter des Herstellers Renault auf der L3176 von Hilders kommend in Richtung Eckweißbach auf.

Als die Streife das Fahrzeug einer Kontrolle unterziehen wollte, missachtete der Fahrer zunächst über mehrere Kilometer hinweg die Anhaltesignale sowie das Blaulicht und Martinshorn des Streifenwagens.

Schließlich hielt der 29-jährige Mann aus Gießen den Transporter doch an. Bei der anschließenden Kontrolle ergab sich erneut der Verdacht auf Drogen am Steuer.

Der Fahrer wurde zur Dienststelle verbracht und eine Blutentnahme veranlasst. Dem Gießener wurde ebenfalls die Weiterfahrt verboten.

Auch ein 40-jähriger Hilderser, der am frühen Mittwochmorgen (01.02.), gegen 0.15 Uhr, durch seine Fahrweise in der Thüringer Straße in Hilders auffiel, entging den Blicken der aufmerksamen Polizisten nicht.

Auch bei diesem Fahrzeugführer ergab sich bei einer anschließenden Kontrolle für die Beamten der Verdacht auf Alkohol am Steuer und sie führten einen Atemalkoholtest durch, der den Verdacht erhärtete.

Dem 40-Jährigen wurde daraufhin das Führen des Pkw untersagt.

Auf die Fahrer kommen nun Verfahren wegen des Verdachts des Führens von Fahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel zu.

Zudem wurden alle drei Männer in persönlichen Gesprächen durch die Polizeibeamten sensibilisiert: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Andere.

Doch neben der Gefahr von Unfällen, kann das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auch weitere weitreichende Folgen für die Betroffenen haben: Von Geldbuße, Punkten in Flensburg, dem zeitweisen oder dauerhaften Verlust des Führerscheins, einem drohenden Strafverfahren, bis hin zu Schadensersatzansprüchen oder der Zahlung von Schmerzensgeld - die Konsequenzen sind vielfältig.

Sogar der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes kann bei einem Fehlverhalten drohen.

Auch weiterhin wird die osthessische Polizei einen Schwerpunkt auf Verkehrskontrollen zum Thema "Alkohol und Drogen" in allen drei Landkreisen legen, um somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.