Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Gute Nachrichten für alle Geflügelhalter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen: Die beiden Ausbrüche der Geflügelpest konnten erfolgreich bekämpft werden.
Am 18. Januar hatte sich der Besitzer einer privaten Hühner- und Entenhaltung in Bettenhausen beim Veterinäramt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gemeldet.
Der Grund: Es gab erhebliche Verluste bei seinen Hühnern, viele Tiere waren schwer krank. Durch die Behörde wurde der Betrieb untersucht, gesperrt und es wurden Proben an das Landeslabor versandt.
Das Ergebnis stand schnell fest: Das Virus „H5N1“, besser bekannt als hochansteckende Form der Geflügelpest, wurde nachgewiesen.
Die Tiere des Betriebes mussten umgehend getötet werden, die Stallungen wurden durch den Tierhalter grundhaft gereinigt und desinfiziert.
Im Umkreis des Ausbruchsbetriebes führte das Veterinäramt rasch weitere Probenahmen bei Geflügelhaltern durch. Dabei ergab sich ein zweiter Ausbruchsfall in einer Entenhaltung in Helmershausen.
Auch hier mussten alle Tiere getötet werden. In beiden Fällen ergab sich, dass das Virus der Geflügelpest über erkrankte Wild- und Wasservögel (Enten) des Fließgewässers „Herpf“ in die Hausgeflügelpopulation gelangt worden war.
Im Umkreis von ungefähr zehn Kilometern, entlang der Werra sowie im Grabfeld wurde durch das Landratsamt angeordnet, dass sämtliches Geflügel aufgestallt werden muss.
Außerdem wurden in wenigen Tagen rund 100 Geflügelhaltungen im näheren Umkreis der Ausbruchsbetriebe amtstierärztlich inspiziert und beprobt. Die gute Nachricht: Das Virus wurde in keinem weiteren Betrieb mehr nachgewiesen.
Da am kommenden Freitag, 24. Februar 2023 dreißig Tage seit der Keulung des zweiten Ausbruchsbetriebes vergangen sind, erlöschen ab diesem Tag auch alle Anordnungen zur Stallpflicht im Landkreis.
Geflügel kann also wieder ins Freie gelassen werden. Dennoch fallen nicht alle Einschränkungen: Per Allgemeinverfügung gibt das Veterinäramt bekannt, dass
- alle Geflügelhalter entlang des Fließgewässers „Herpf“ ihrem Geflügel keinen Auslauf auf diesem Fließgewässer gewähren dürfen.
Das heißt, Anrainer der „Herpf“ müssen ihr Geflügel so abtrennen, dass ein Kontakt zwischen Wild- und Nutzgeflügel unterbleibt. Insbesondere darf Nutzgeflügel nicht auf der „Herpf“ schwimmen.
- alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis nach wie vor Grundsätze der Biosicherheit beachten müssen (insbesondere gesondertes Schuhwerk beim Betreten der Ställe sowie eine Handreinigung und -desinfektion)
- jeder Geflügelhalter („ab dem ersten Huhn“) seine Haltung bei der Veterinärbehörde anzeigen muss.
„Wir müssen davon ausgehen, dass das Geflügelpest-Virus nach wie vor in den Wildvögeln der ‚Herpf‘ vorhanden ist“, verdeutlicht Amtstierarzt Dr. David Sporn die Gefahrenlage.
„Aus diesem Grund ist es notwendig, hier die eigenen Geflügelbestände weiter zu schützen und jeden Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.“
Die angeordnete „Kontaktbeschränkung“ für das Geflügel entlang der „Herpf“ gilt zunächst bis 30. April 2023.
„Danach ist davon auszugehen, dass die Sonneneinstrahlung so stark sein wird, dass das Virus natürlicherweise abgetötet wird“, so Dr. Sporn.
Die vollständige Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage des Landratsamtes: www.lra-sm.de. Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel. 03693 / 485-8165 zur Verfügung.