Impfaktionen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden fortgesetzt 10.2.23

Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Nachdem im Januar kurzfristig zwei Sonderimpfaktionen aufgrund fehlender Gelder seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) abgesagt werden mussten, gab es von dieser Stelle nun grünes Licht für die Fortsetzung der dezentralen Sonderimpfaktionen im neuen Jahr.

„Ich bin wirklich erleichtert, dass wir im Landkreis unsere gern wahrgenommenen Sonder-Impfaktionen jetzt wieder anbieten können“, kommentiert Dr. Jana Oechel die gute Nachricht und hofft, dass die Sonderimpfaktionen wieder eine hohe Nachfrage erfahren.

Nach den beiden ausgefallenen Terminen hätten zahlreiche Nachfragen von impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern das Gesundheitsamt erreicht, denen nun ein neues Angebot unterbreitet werden könne.

Die nächste Sonder-Impfaktion des Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der KVT findet am 10. Februar 2023 von 15.30 bis 16 Uhr im Rhön-Gymnasium in Kaltensundheim (Petersgärten), von 16.45 bis 17.30 Uhr in der Tourist-Info Schmalkalden (Auergasse), von 18 bis 18.45 Uhr in der vhs Zella-Mehlis (Sommerauweg) und von 19.15 bis 20 Uhr in Meiningen im Katschutz-Zentrum des DRK (Henneberger Straße) statt. Weitere Termine sind derzeit in Planung.

Verimpft wird ausschließlich nur noch der mRNA-Impfstoff von BioNTech. Auch der aktuelle, an die BA.4 und BA.5-Variante angepasste Impfstoff steht für Auffrischungsimpfungen zur Verfügung.

„Wir empfehlen für den Booster den neuen, angepassten Impfstoff von BioNTech“, sagt Dr. Jana Oechel, die Medizinerin im Gesundheitsamt.

„Im Prinzip kann sich jeder ab 12 Jahren mit dem neuen Omikronimpfstoff als Booster impfen lassen – egal ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten Booster handelt. Jedoch sollten hierfür auch die Empfehlungen der STIKO und das persönliche Lebensrisiko Berücksichtigung finden.“

Zur Grundimmunisierung sind die BA.4/BA.5-Impfstoffe nicht zugelassen. Die Booster-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nach einem Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis, also einer vorangegangenen Infektion oder COVID-19-Impfung, empfohlen.

In bestimmten Fällen, etwa bei Risikopersonen, kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.

Was ist bei den Impfungen zu beachten?

Für BioNTech gilt:

· Erst-, Zweit- oder Drittimpfung für alle Bürger ab 12 Jahren, Erst- oder Zweitimpfung für alle Kinder ab 5 Jahren (Kinder bis 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche. Voraussetzungen beim Impfschema werden im Rahmen der individuellen Beratung durch das medizinische Personal beziehungsweise vorab durch den Hausarzt geprüft. Die zweite Impfung mit BioNTech kann frühestens nach drei Wochen vorgenommen werden.

· Impfungen von Kindern unter 5 Jahren sind nicht möglich, da der Impfstoff für diese Altersgruppe im Bus nicht vorhanden ist.

· Die Viertimpfung wird laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle ab 60 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen, Pflegepersonal und pflegende Angehörige empfohlen.

· Die Zweit- oder Drittimpfung wird für alle ehemaligen Infizierten (frühestens vier Wochen nach Genesung) angeboten.

· Die Boosterimpfung bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson ist schon nach vier Wochen möglich und sollte unbedingt wahrgenommen werden, da der Schutz hier sehr rasch wieder abnimmt.

· BioNTech ist für Boosterimpfungen empfohlen, unabhängig vom Impfstoff bei der vorherigen Grundimmunisierung.

Wie bisher auch wird eine Kinder- und Jugendärztin bei den Sonderimpfaktionen anwesend sein, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicherzustellen.

Notwendige Dokumente mitbringen

Zur Impfung mitgebracht werden müssen nur der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Impfpass oder ein Ersatzformular und falls vorhanden: ein Medikationsplan, Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle.

Die Impfunterlagen können vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber auch vorab von der Internetseite des Landkreises heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Es wird darum gebeten, dass die Bürgerinnen und Bürger mindestens 20 Minuten vor Schließung der Impfstation wegen der Nachbeobachtungszeit zur Impfung erscheinen.

Weitere Informationen zu der Sonderimpfaktion und den Stationen: www.lra-sm.de/impfaktion

Weitere Informationen zur Coronaschutz-Impfung unter:

· www.tmasgff.de/covid-19/faq/impfung

· www.impfen-thueringen.de/haeufigefragen

· www.zusammengegencorona.de/impfen/