Auf einem Internet-Marktplatz wurde ein 46-Jähriger auf ein Inserat eines DAB-Radios aufmerksam. Nachdem sich beide Parteien auf einen Kaufpreis von 60 Euro geeinigt hatten, überwies der Käufer das Geld über seine Hausbank.
Nach Bezahlung brach der Kontakt zum Verkäufer ab, auch folgte keine Lieferung der Ware. Der Geschädigte erstattete Anzeige wegen Betruges.