Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet in diesem Jahr statt.
Der Beginn der Amtsperiode ist der 1. Januar 2024. Auch die VG Hohe Rhön ist auf der Suche nach Bewerbern.
Ablauf der Schöffenwahl
Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die jeweilige Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat.
Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste unserer Mitgliedsgemeinden nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in den Gemeinden Birx, Erbenhausen, Frankenheim oder Oberweid bzw. der Stadt Kaltennordheim gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.
Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl an Schöffen ausgewählt.
Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Schöffenwahlausschusses.
Bewerbung zum Schöffenamt
Um dieses Amt erneut ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2024 in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein.
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht ist die Haupt- / Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ , für die Schöffen im Jugendstrafrecht das Jugendamt des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zuständig.
In beiden Fällen sind die Bewerbungen bis zum 15. April 2023 möglich.
Anforderungen:
· Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode,
· das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
· Hauptwohnsitz in der Gemeinde Birx, Erbenhausen, Frankenheim, Oberweid oder der Stadt Kaltennordheim,
· objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz,
· gutes Urteilsvermögen,
· keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,
· durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter,
· keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,
· kein Vermögensverfall,
· Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein,
· ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie deutsche Staatsangehörigkeit
· Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Zudem ist die besondere Treue zur Verfassung mit Unterschrift zu versichern.
Für die Benennung von Schöffen können Vorschläge eingereicht werden von:
· Personen, die sich selbst vorschlagen,
· Fraktionen/Parteien,
· Vereinigungen jeder Art (z. B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u. ä.)
Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit dem Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.
Weitere Infos und Formulare zur Bewerbung sind auf der Internetseite www.vghoherhoen.de und www.schöffenwahl2023.de zu finden.