Auf Kleinanzeigen wurde eine 40- jährige Ostheimerin auf ein Inserat über zwei Konzertkarten aufmerksam. Beide Parteien einigten sich auf einen Kaufpreis von 190 Euro für beide Karten.
Weiterhin vereinbarten die beiden Damen eine Zahlung vorab in Höhe von 95 Euro, die restliche Summe sollte nach Erhalt der Karten fällig werden.
Nach Zahlung des besprochenen Betrags erhielt die Geschädigte weder die Konzerttickets, noch ihr Geld zurück. Jegliche Kontaktaufnahme zur Anbieterin scheiterte. Die Geschädigte erstattete Anzeige wegen Betruges.