Per Allgemeinverfügung vom 26. Juli 2023 verpflichtet das Landratsamt Rhön-Grabfeld Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel i.S.d. Art. 4 Nr. 9 oder Nr. 10 VO (EU) 2016/429 (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Landkreis Rhön-Grabfeld zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest.
Des Weiteren wird ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) festgelegt.
Ebenso betreffen die Regelungen die Abgabe von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel i.S.d. Art. 4 Nr. 9 oder Nr. 10 VO (EU) 2016/429 im Reisegewerbe.
Zudem werden in besagter Allgemeinverfügung die Voraussetzungen für die Zulassung von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel i.S.d. Art. 4 Nr. 9 oder Nr. 10 VO (EU) 2016/429 verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, festgelegt.
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