Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat das Förderprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ entwickelt.
Im Rahmen des Programms können Vereine als Eigentümer oder langjährige Erbbauberechtigter oder Pächter Zuwendungen für Neubau, Sanierung oder Modernisierung von Sportstätten erhalten. Vereine können sich bis zum 15. August 2023 mit ihrem Projekt beim Landkreis Fulda melden.
Geeignet ist das Programm für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten ab 250.000 Euro und mehr. Konkret gefördert werden der Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten, der Aus- oder Umbau von Sportstätten, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten und die Ausstattung von Sportstätten.
Die Bezuschussung beträgt bis zu 20 Prozent und maximal 200.000 Euro. Der Verein muss außerdem Eigentümer oder Erbbauberechtigter für das zu bebauende Grundstück sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessierte im Merkblatt Vereine auf www.hessen.de.
Ausgewählt werden Maßnahmen und Bauvorhaben, die der Landkreis Fulda bis zum 1. Oktober eines Jahres dem Ministerium vorschlägt. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel des Landes werden nur einzelne Vereine im Folgejahr zu einer Antragstellung aufgefordert.
Deshalb müssen die Landkreise ein Ranking der Maßnahmen erstellen. Dieses wird im Landkreis Fulda durch den Fachausschuss Sport bestimmt.
Damit der kreiseigene Fachausschuss Sport für das kommende Jahr 2024 eine entsprechende Abstimmung vornehmen kann, bittet der Landkreis Fulda alle Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e. V. sind und ihren Sitz im Landkreis Fulda (ohne die Stadt Fulda) haben, entsprechende Vorhaben, die in den kommenden zwei bis drei Jahren umgesetzt werden sollen, zu melden.
Die Meldung kann bis zum 15. August 2023 per E-Mail an vereinslotse@landkreis-fulda.de erfolgen und sollte die nachfolgenden Informationen enthalten:
Name des Vereins
Art, Begründung, Zweck und Bedarf der Maßnahme
Gesamtkosten unter Bezugnahme auf anliegende Angebote
Finanzierungsplan
Bauzeitenplan
Nähere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen erhalten Interessierte über das Merkblatt Vereine. Die Daten können auch über das Formblatt übermittelt werden.