Am Sonntagnachmittag wurden zwei Personen in der Hauptstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann und die Frau waren zuvor mit ihren E-Scootern fahrend festgestellt worden.
Haken bei der Sache war, dass an beiden E-Scootern kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Folge der Fahrt: je eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.