Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre von 2024 bis 2028 der Amtsgerichtsbezirke Eisenach und Bad Salzungen liegen für jedermann zur Einsichtnahme vom 17. Juli bis 24. Juli im Landratsamt Wartburgkreis aus.
In Bad Salzungen sind sie im Jugendamt, Erzberger Allee 14, Zimmer 140, und in Eisenach in den Diensträumen des Jugendamtes, Rennbahn 6, Zimmer 2.02 und 2.01 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr, einzusehen.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche (gerechnet vom Ende der Auslegefrist) beim Jugendamt des Wartburgkreises schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung eingelegt werden, dass in die Vorschlagslisten der Jugendschöffen Personen aufgenommen seien, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder gemäß §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.