Beitrag von Rüdiger Christ
In der letzten Zeit haben einige Bürger in der Rhön Post vom "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" erhalten.
Mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung vom bisherigen Gebühren- auf das neue Beitragsmodell zum 1. Januar 2013 wurde die "GEZ" (Gebühreneinzugszentrale) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.
Da die neue Bezeichnung aber deutlich bürokratischer klingt und weniger schnell über die Lippen geht, wird im Volksmund immer noch die Bezeichnung "GEZ" verwendet.
Das Schreiben der "GEZ" enthält eine Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge oft in Höhe einer dreistelligen Summe, obwohl die Rundfunkbeiträge von den Nutzern immer fristgemäß gezahlt wurden.
Grund dieses Schreibens könnte zum Beispiel eine Eingemeindung von Orten in eine größere Gemeinde sein, so wie es 2019 in Dermbach der Fall war.
Damit war auch eine Änderung der Wohnanschrift der Bürger, welche in den eingemeindeten Orten wohnen, verbunden. Wird der "GEZ" nicht die neue Wohnanschrift bekannt, geht diese von einem Umzug aus und stellt die Gebühren der letzten drei Jahre in Rechnung.
Die Betroffenen sollten sich eine "Meldebescheinigung gem. § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)" von ihrem Einwohnermeldeamt ausstellen lassen.
Mit der Meldebescheinigung und vielleicht zusätzlich einem Kontoauszug wo die Überweisungen der Beiträge vermerkt sind, können sich die Betroffenen schriftlich oder telefonisch unter 01806 999 555 20 oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de mit dem Beitragsservice ("GEZ") in Verbindung setzen.
Informationen und Hilfe bietet auch die Verbraucherzentrale Thüringen unter Telefonnummer 0361 555 14 0 oder im Internet unter www.vzth.de an.