In Nordheim v. d. Rhön wurde eine amtsbekannte 48-Jährige als Fahrzeugführerin im fließenden Verkehr festgestellt und anschließend durch die Streife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Ein Datenabgleich ergab, dass gegen die Dame ein offener Haftbefehl wegen Betruges vorliegt. Diesen konnte die Betroffene durch die Zahlung des offenen dreistelligen Betrages abwenden.
Während der polizeilichen Sachbearbeitung gab sie zudem an Medikamente eingenommen zu haben, welche eventuell zu einer Fahruntüchtigkeit führen können. Ob dies tatsächlich der Fall war, wird die Auswertung der Blutuntersuchung zeigen. Bei einem positiven Befund erwartet sie eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz.
Ihre 51-jährige Begleiterin geriet zu Beginn der Kontrolle ebenfalls in den Fokus der Beamten: die Dame hatte einen angerauchten Joint weggeworfen.
Dieser wurde aufgefunden und im Anschluss spurendschonend und gegen Bescheinigung sichergestellt. Folge: eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.