Am späten Sonntagnachmittag schlug ein 67-jähriger Mann die Scheibe des WCs am Bahnhofsgebäude in Bad Neustadt ein, da er dringend seine Notdurft verrichten musste.
Er teilte dem Bahnpersonal zwar den von ihm verursachten Schaden mit, jedoch weigerte er sich nach Erhalt der Rechnung, diese zu begleichen, da es eine „Notsituation“ war.
Dem Mann wurde erläutert, dass dieser Umstand jedoch kein Grund für eine Sachbeschädigung war, worauf er angab, eine Schadensregulierung anzustreben.