Im Landkreis Rhön-Grabfeld wurden der Polizei mehrere Ruhestörungen gemeldet.
Am Freitagabend beschwerte sich ein Mitteiler aus Stetten, weil er sich durch überlaute Musik aus dem Nachbaranwesen gestört fühlte.
Vor Ort konnte, von der Streifenbesatzung, die Musik in unzumutbarer Lautstärke festgestellt werden. Diese wurde abgestellt und der Verantwortliche erwartet nun eine Anzeige.
In der Nacht zum Samstag beschallte ein amtsbekannter Bürger aus Mellrichstadt zum wiederholten Male die Mellrichstädter Innenstadt im Bereich der Hauptstraße mit überlauter Musik.
Hierdurch fühlte sich der Nachbar in seiner Ruhe gestört. Folglich erwartet dem Verantwortlichen eine Anzeige wegen unzulässigen Lärms.
In Ostheim wurde am Samstagabend Beschwerde über Hundegebell des Nachbarhundes geführt.
Das Gebelle soll fast täglich stattfinden und dies bereits auch schon mehrere Tage. Aus diesem Grund bestanden die Beschwerdeführer auf eine Anzeigenerstattung.