Eine Zahlungsaufforderung angeblich von der zentralen Zahlstelle Frankfurt versandt, erhielt eine Genossenschaft aus Ostheim v. d. Rhön.
Gefordert wurde ein Betrag in Höhe von 761 Euro für eine vermeintliche Handelsregisterbekanntmachung.
Kurz vor Durchführung der Überweisung wurde eine Mitarbeiterin dann allerdings stutzig, da der Betrag an ein spanisches Konto überwiesen werden sollte.
Bei genauerem Hinsehen stellte sich außerdem heraus, dass das Schreiben mehrere widersprüchliche Angaben enthielt. Daraufhin wurde glücklicherweise keine Zahlung veranlasst. Stattdessen erstatteten die Geschädigten Anzeige.