Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines belgischen Sprinters am Freitagmittag wurden routinemäßig die Personalien der Insassen überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen einen der Bulgaren ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt bestand.
Da der 22-Jährige die Geldbuße vor Ort nicht aufbringen konnte, musste er zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt verbracht werden.