Bei einer Firma im südlichen Bayern kaufte ein Unternehmer aus Mellrichstadt eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Bei der ersten Begutachtung des Geräts vor Ort beim Verkäufer stellte der Mellrichstädter fest, dass die Sicherheitsprüfung der Maschine bereits abgelaufen war.
Es wurde vereinbart, dass diese bis zur Abholung erneuert sein sollte. So war es dann auch - bei der Übernahme zwei Monate später war eine gültige Plakette für eine erfolgte und gültige Sicherheitsprüfung angebracht worden.
Allerdings stellte der Käufer bei einem Reifenwechsel kurze Zeit später Mängel fest, woraufhin er eine erneute Sicherheitsprüfung der Maschine in Auftrag gab.
Dabei wurden weitere schwerwiegende Fehler entdeckt, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Um das Gerät weiterhin nutzen zu können, ließ der Geschädigte die Mängel beheben und zahlte dafür 2.866 Euro.
Im Anschluss erstattete er Anzeige wegen Verdacht auf Urkundenfälschung gegen den Verkäufer. Weitere Ermittlungen folgen.