Über ein Kleinanzeigen-Portal kaufte ein 25-jähriger Ostheimer Felgen. Den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 450 Euro zahlte er per Überweisung.
Im Anschluss daran brach der Kontakt zum Verkäufer ab. Eine Lieferung der Ware erfolgte ebenfalls nicht.
Der Geschädigte erstattete Anzeige wegen Warenbetrugs.