Auto online gekauft – Zulassungsbescheinigung unterschlagen

Auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen wurde eine 43-jährige Mellrichstädterin auf Kleinanzeigen fündig. Den Audi holte sie bei dem Privatanbieter in Baden-Württemberg ab und unterschrieb dort den entsprechenden Kaufvertrag.

Nach Übergabe des Fahrzeuges und der entsprechenden Unterlagen machte sich die 43-Jährige auf den Heimweg. Zu Hause angekommen wollte die Geschädigte den Pkw dann auf sich zulassen.

Eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle teilte der Mellrichstädterin mit, dass der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung fehlte.

Auf Nachfrage bei dem Verkäufer erhielt die 43-Jährige keine Rückmeldung, stattdessen wurde sie blockiert. Die Geschädigte erstatte Anzeige wegen Unterschlagung.