Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel – Wasunger Altstadt soll geschützt werden

In der Fachwerk- und Karnevalstadt Wasungen gilt, wie in den vorangegangenen Jahren auch, die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot im Altstadtgebiet zum Jahreswechsel.

Die Allgemeinverfügung wurde im Jahr 2021 erlassen und ist bis zum Jahreswechsel 2025/2026 gültig.

Bedingt durch ein Brandgeschehen in einem Fachwerkhaus im denkmalgeschützten Altstadtbereich, welches durch Feuerwerkskörper verursacht wurde, besteht das Verbot bereits seit einigen Jahren.

Die komplette Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit.