Bereits am Donnerstagabend ereignete sich ein Verkehrsunfall am Bahnübergang in Walldorf aus Richtung B 19.
Dabei wurde die Schranke derart beschädigt, dass sie seitdem Unfallzeitunkt nicht mehr funktionstüchtig ist. Hiermit wird auf die bestehende Regelung an Bahnübergängen hingewiesen, dass dem Schienenfahrzeug uneingeschränkt Vorrang zu gewähren ist.
Auch wenn an beschrankten Bahnübergängen die Schranke offen steht, muss sich der Fahrzeugführer vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert.
Auf Grund der Fehlfunktion am Bahnübergang Walldorf halten die Züge bis auf weiteres vor dem Übergang an, warnen die Fahrzeugführer durch ein Hupsignal und fahren anschließend über den Bahnübergang. Immer wieder interpretieren die Fahrzeugführer auf der Straße das Hupsignal falsch und meinen, der Zug lässt sie passieren.
Um gefährliche Situationen und Fast-Unfälle zu vermeiden ergeht hier nochmals ein politzeilicher Hinweis!
Bei Fehlfunktion der technischen Einrichtungen an einem Bahnübergang haben die Nutzer der Straße das Andreaskreuz zu beachten und dem Schienenfahrzueg Vorrang zu gewähren.