Auf der Suche nach einem neuen Mobiltelefon wurde ein Mann auf der Verkaufsplattform Facebook Marketplace fündig. Mit der Verkäuferin einigte er sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 155 Euro und überwies die Summe auf das genannte Konto.
In der Folgezeit wartete der Käufer vergeblich auf die Lieferung des Handys. Auf Nachfrage bei der Verkäuferin gab diese an, das Geld nicht erhalten zu haben.
Daraufhin erstatte der Geschädigte Anzeige wegen Warenbetrugs. Bei den ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Anbieterin fremde Personalien für die Verkaufsabwicklung verwendet hatte.