Die Lokale Aktionsgruppe Rhön-Grabfeld (LAG Rhön-Grabfeld) startet den 2. Projektaufruf in der neuen LEADER-Förderperiode von 2023 bis 2027.
Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 25. März 2024 Zeit, ihre Ideen bei der LAG Geschäftsstelle in Bad Neustadt einzureichen.
Insgesamt steht der LAG ein Budget in Höhe vom 1.827.000 Euro für die Förderperiode 2023 bis 2027 zur Verfügung.
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Lenkungsausschuss (Entscheidungsgremium) der LAG Rhön-Grabfeld in der Sitzung am 15. April 2024 vorgenommen.
Adresse zum Erhalt und zur Einreichung der Projektbeschreibungen
LAG Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
oder per Mail an: christina.leutbecher@rhoen-grabfeld.de
Ansprechpartner für Projektträger
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit Frau Schneider Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen:
LAG-Management, Regionalmanagement
Ursula Schneider (LAG-Management, Regionalmanagement)
Telefon: 09773 899 98 40 oder 09771 94 245
Mobil: 0152 22 63 47 38
E-Mail: ursula.schneider@rhoen-grabfeld.de
Einreichfrist für Projektbeschreibungen zu diesem Aufruf
Stichtag für die Einreichung der Projektbeschreibungen ist Montag, der 25. März 2024. Nur die bis dahin bei der LAG Geschäftsstelle eingegangenen Projektbeschreibungen können im 2. Auswahltermin, sprich in der nächsten Sitzung der LAG Rhön-Grabfeld am 15. April 2024, beraten und ggf. beschlossen werden.
Inhalt des Aufrufes
In diesem Aufruf können für alle Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LAG Rhön-Grabfeld e. V. Projektbeschreibungen eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Projektbeschreibunginkl. Finanzierungsplan
- Kostenplausibilisierung
- Amtl. Lageplan / Skizze
- ggf. ausgefülltes Formblatt für Kooperationsprojekte
Die Unterlagen können per Mail oder auf postalischem Weg (Posteingang bei der LAG Geschäftsstelle) bis spätestens 25.03.2024 eingereicht werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Schneider bzw. Frau Leutbecher wenden.