Mitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld
Was tun, wenn in Chat-Gruppen Bilder umher geschickt werden, die verboten sind? Was ist Mobbing? Wo ist eine Grenze erreicht und an welcher Stelle wird es sogar strafrechtlich relevant? Wie kann ich mich schützen oder richtig verhalten?
Es sind Fragen, die Simone Geßner vom Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes gemeinsam mit Jugendrichterin Kathrin Hofmann vom Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale in den weiterführenden Schulen im Landkreis Rhön-Grabfeld derzeit aufwerfen und die zum Nachdenken sowie Reflektieren anregen.
Sie wollen sensibilisieren. Denn: Immer häufiger sitzen vor Jugendrichterin Kathrin Hofmann am Amtsgericht in Bad Neustadt a. d. Saale Jugendliche, die NS-verherrlichendes oder kinderpornographisches Bildmaterial auf dem eigenen Smartphone hatten oder solches sogar verbreitet haben.
Die Lage ist in so einem Fall ernst, da, wenn es um kinderpornographisches Material geht, der Verbrechenstatbestand erfüllt ist, der bei Erwachsenen einen Strafrahmen von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.
„Wir beobachten seit ein paar Jahren schon, dass die Anzahl dieser Straftaten deutlich zugenommen hat.
Mittlerweile vergeht fast kein Verhandlungstag im Bereich der Jugendkriminalität, an dem nicht mindestens ein solcher Fall verhandelt wird“, weiß Simone Geßner zu berichten, die angeklagte Jugendliche begleitet.
Vielen der minderjährigen Angeklagten ist erst bewusst, wie ernst ihre Lage ist, wenn die Polizei sämtliche Smartphones, Tablets und Co. sicherstellt und es teilweise auch für ihre Eltern Konsequenzen nach sich zieht.
Damit nicht erst die innerlichen Alarmglocken läuten, wenn es zu spät ist, sind Kathrin Hofmann und Simone Geßner mit einer Aufklärungskampagne an den weiterführenden Schulen unterwegs. Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig.
Deshalb gilt es ab diesem Alter ganz besonders im eigenen Interesse den Slogan „Mach‘ dein Handy nicht zur Waffe“ zu begreifen.
Wichtig ist Hofmann und Geßner kompakt in einer Schulstunde zu vermitteln, was erlaubt ist, wo es strafrechtlich relevant wird und wie sich die Schülerinnen und Schüler im Ernstfall verhalten sollen.
„Verfassungswidrige Kennzeichen dürfen keinesfalls weiterverbreitet werden“, klärt Jugendrichterin Hofmann auf.
„Kinderpornographische Schriften, worunter auch Bilder fallen, dürfen keinesfalls besessen und verbreitet werden.
Die Jugendlichen sollten in jedem Fall alles Material in sämtlichen Ordnern und Geräten löschen und sich einem Erwachsenen anvertrauen – ohne der Vertrauensperson aber das betreffende Bild zu schicken – und bestenfalls der Polizei melden“, stellt Hofmann weiter heraus.
Nicht nur aktuelles Material ist hier gemeint, sondern auch Bilder, Videos und Co. die bis zu drei Jahre zurückliegend schon besessen oder verschickt wurden.
Fragen über Fragen haben die Schülerinnen und Schüler nach dieser wichtigen Aufklärung. Simone Geßner bringt es für die Jugendlichen auf den Punkt: „Stellt euch immer die Frage: Wollt ihr mit dem, was da abgebildet ist, in Verbindung gebracht werden? Wenn ihr das nicht gut findet, handelt!
Löscht das Material, schmeißt den Sender aus der Chatgruppe oder tretet selbst aus und distanziert euch deutlich.
Sorgt dafür, dass Bilder und Videos, die euch geschickt werden, nicht automatisch gespeichert werden. Das kann euch und eventuell Andere ungewollt in große Schwierigkeiten bringen!“
Der Appell kommt an. Bei jeder Veranstaltung. Hierüber sind Simone Geßner und Kathrin Hofmann, sowie die Verantwortlichen der jeweiligen Mittel-, Realschulen und Gymnasien im Landkreis Rhön-Grabfeld sehr froh. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.