Sportförderung im Landkreis Rhön-Grabfeld – Anträge bis März einreichen

Alle Jahre wieder haben die Sportvereine im Landkreis Rhön-Grabfeld die Möglichkeit Zuschüsse über die kommunale Sportförderung zu erhalten.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderung) an Sport- und Schützenvereine.

Sei es für Instantsetzungs-, Modernisierungs- oder Neubaumaßnahmen der Anlagen, für Neuanschaffungen von Sportgeräten, Fahrtkostenzuschüsse, Unterstützung anerkannter Übungsleiter oder Zuschüsse für Sportarbeitsgemeinschaften – es bedarf lediglich den entsprechenden Antrag ausgefüllt und rechtzeitig beim Landratsamt Rhön-Grabfeld einzureichen.

Für die staatliche Förderung (sog. Vereinspauschale) gelten die Sportförderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums, die in der aktuellen Fassung am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2024 Freitag, der 1. März 2024. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Nach diesem Datum eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge müssen am Stichtag mit allen Angaben und Anlagen vorliegen.

Der PDF-Antrag für die Vereinspauschale 2024 und alle weiteren Infos sind online zu finden: www.rhoen-grabfeld.de/verwaltung/foerderungen

Ansprechpartnerin:

Elisabeth Glückert

Sachbearbeiterin Förderanglegenheiten
Stabsstelle Kreisentwicklung

Telefon: 09771 94-432
Telefax: 09771 94-81432
Zimmer: 147
E-Mail: elisabeth.glueckert@rhoen-grabfeld.de