Handbremse in Mellrichstadt vergessen – Auto kracht in zwei PKW´s – Fahrer betrunken

Am Freitagabend stellte ein 41-jähriger Volvo-Fahrer seinen Pkw auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Mellrichstadt ab und vergaß, seine Handbremse zu ziehen und einen Gang einzulegen. Der Volvo machte sich selbstständig und rollte rückwärts an zwei geparkte Pkw.

Insgesamt wurde ein Sachschaden in Höhe von ca. 5700 € verursacht.

Aufmerksame Passanten verständigten die PI Mellrichstadt und gaben gleich den Hinweis, dass der Fahrer womöglich betrunken wäre.

Bei der anschließenden Unfallaufnahme durch Beamte der PI Mellrichstadt bestätigte sich der Verdacht; ein Atemalkoholtest beim 41-Jährigen ergab einen Wert von über 1,4 Promille.

Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt, er darf zudem mit einer höheren Geldstrafe und einem längeren Fahrverbot rechnen.

Fahrer war abgelenkt – Unfall mit 3 Fahrzeugen bei Stockheim

Am Freitagnachmittag wurde ein 23-jähriger BMW-Fahrer nach eigenen Angaben von einem anderen Pkw abgelenkt, sodass er erst zu spät bemerkte, dass die Fahrzeuge vor ihm verkehrsbedingt bremsten.

Der 23-Jährige fuhr mit seinem BMW auf einen vor ihm fahrenden Mercedes auf und schob diesen auf einen davor fahrenden Ford.

Zum Glück wurde niemand verletzt, es entstand lediglich ein Gesamtsachschaden von ca. 15.000 €.

Fahrverbot in Mellrichstadt – Nicht angeschnallt & Zuviel Alkohol im Blut

Am Freitagmittag fiel einer Streife der PI Mellrichstadt auf, dass ein Audi-Fahrer nicht angeschnallt war.

Der Audi wurde angehalten und der Fahrer sollte mit einem Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Anschnallpflicht belegt werden.

Der Fahrer stand zu allem Übel noch unter Alkoholeinfluss mit 0,8 Promille, die eindeutig zu viel zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sind.

Der Fahrer wurde angezeigt und muss sich auf ein Fahrverbot, Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und auf ein mittleres 3-stelliges Bußgeld einstellen.

Wer macht so etwas – Bienenvölker in Bastheim vergiftet

Im Zeitraum von 23.02. bis 08.03. wurden vier Bienenvölker, welche in Kästen in Rödles, einem Ortsteil von Bastheim, untergebracht waren, nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen durch derzeit unbekannten Täter vergiftet.

Die für die Tier- und Pflanzenwelt und schlussendlich auch für den Menschen wichtigen Nutztiere waren bei dem letzten Besuch des Imkers noch wohlauf, es waren auch Brut und Eier in den Nistkästen vorhanden, allerdings lagen die geschlüpften Tiere bei Eintreffen der Beamten in der Auffangschale am Boden des Behältnisses und waren verendet.

Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1000 €.

Bus nach Schwelbrand in Hohenroth stark beschädigt

Am Freitagmorgen bemerkte der Fahrer eines Doppeldeckerbusses, dass eine Motorkontrollleuchte seines Buses aufleuchtete. Fahrgäste befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht mit im Fahrzeug.

Im Anschluss stellte der Mann Qualm aus dem Motorraum fest. Der Fahrer konnte das Fahrzeug noch abstellen und verlassen, er verständigte im Anschluss die Rettungskräfte.

Die örtlichen Feuerwehren waren zeitnah an der Einsatzörtlichkeit und konnte so den Schwelbrand am Fahrzeug löschen, allerdings entstand an dem Bus erheblicher Sachschaden in Höhe von ca. 80.000 €.

Weiterhin musste das Fahrzeug im Anschluss abgeschleppt werden. Für die Dauer der Löscharbeiten war die Kreisstraße bei Hohenroth vollständig gesperrt worden. Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden.

Kein Versicherungsschutz führt zu 30 Cannabispflanzen in Bad Neustadt

Am Freitagmittag kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bad Neustadt einen 44-Jährigen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld, der mit einem Elektroroller unterwegs war. Hierbei stellten die Ordnungshüter fest, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz befand.

Weiterhin stand der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und er führte eine geringe Menge der Rauschmittel mit sich. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten die Beamten schließlich 30 Cannabispflanzen auffinden und sicherstellen.

Auf den Mann kommt nun eine Anzeige wegen verschiedener Verstöße, unter anderem nach dem Betäubungsmittel- und dem Pflichtversicherungsgesetz zu.