Die Polizei wurde am vergangenen Mittwochmittag über einen Traktor informiert, der in der Marktstraße in Oberelsbach verkehrs- und fußgängerbehindernd parken würde.
Vor Ort stellten die Beamten neben dem Parkverbot fest, dass der Versicherungsschutz des landwirtschaftlichen Gerätes erloschen ist. Dem hinzugekommenen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Er, bzw. der Halter des Deutz müssen sich nun wegen mehrerer festgestellter Verstöße, u.a. gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Nötigung im Straßenverkehr und gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten.