Mitteilung der Stadtverwaltung Geisa
Zu einem Vereinsstammtisch hatten diese Woche die Kommunen des Geisaer Landes in den Rathaussaal der Stadt Geisa eingeladen.
Geisas Bürgermeisterin Manuela Henkel konnte dazu zahlreiche Vereinsvertreter, Christina Oechel vom Jugendamt und Daniela Tischendorf sowie Vanessa Heimann vom Caritasverband für die Region Fulda-Geisa begrüßen. Thema des Abends war die richtige Umsetzung des Jugendschutzgesetztes bei Veranstaltungen.
„Das Jugendschutzgesetzt dient grundsätzlich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt unter anderem den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol sowie den Aufenthalt bei Feiern und Veranstaltungen“, erläuterte Christina Oechel.
„Die Hinweise zum Gesetzt müssen auf allen öffentlichen Veranstaltungen gut sichtbar ausgehangen werden“, so die Jugendamtsmitarbeiterin.
Erst für Jugendliche ab 16 Jahren können Bier, Wein und Sekt ausgeschenkt werden. Eine Ausnahme gilt für 14- bis 15-Jährige, wenn ein Elternteil anwesend ist und zugestimmt hat.
Das heißt auch, dass Mixgetränke und Cocktails, die vielleicht einen niedrigeren Alkoholgehalt als Bier haben, nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen.
Ebenso sei der Ausschank an erkennbar betrunkene Personen verboten. Zur Verhinderung von unkontrolliertem Alkoholgenuss sollten Veranstalter auch Kontrollen vornehmen. Ein mittlerweile immer mehr zunehmendes Problem ist der Konsum von E-Zigaretten und Vapes.
„Der Verkauf von nikotinhaltigen Erzeugnissen, aber auch nikotinfreier Vapes ist erst ab 18 Jahren erlaubt“, wies Christina Oechel hin.
Jugendliche unterschätzten gerade bei den Trendprodukten die gesundheitlichen Risiken. Kritisiert wurde an dem Abend die Einführung des Cannabis-Gesetzes in Deutschland, welches viele Fragen mit sich bringe.
Die Vereine könnten jedoch als Veranstalter den Cannabis-Konsum verbieten. Viele Fragen gab es zum genehmigten Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt erst einmal grundsätzlich verboten“, erklärte Christina Oechel. Ausnahmen seien eine Aufsicht der Eltern oder die Möglichkeit des sogenannten „Muttizettels“.
Bei diesem wird eine erziehungsbeauftragte mindestens 18 Jahre alte Person beauftragt, die Aufsicht und Verantwortung über den Jugendlichen zu übernehmen.
„Von 16 bis 18 Jahren ist Jugendlichen der Aufenthalt bis 24 Uhr erlaubt, mit Erziehungsberechtigten oder „Muttizettel“ auch darüber hinaus“, so die Jugendamtsmitarbeiterin.
„Bis 22 Uhr können 14- bis 16-Jährige an Veranstaltungen teilnehmen“, ergänzte Daniela Tischendorf. Bei der Jugendsozialarbeit der Caritas in der Region wird immer wieder auf das Jugendschutzgesetz bei Veranstaltungen hingewiesen.
In Sachen Datenschutz gab es von den Vereinen viele Fragen. So müsse unter anderem der „Muttizettel“ mindestens vier Wochen zur Beweissicherung aufbewahrt und dann datenschutzkonform vernichtet werden.
Auch zur Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos gibt es immer wieder Unklarheit bei den Vereinen. Um Komplikationen im Nachgang an Veranstaltungen auszuschließen, sei es wichtig während der Veranstaltung so viel wie möglich Hinweise zu geben.
„Ein Aushang zum Einverständnis von Fotoaufnahmen und zur Veröffentlichung bei Eintritt zur Veranstaltung schützt erstmal die Vereine“, sagte Daniela Tischendorf.
„Unsere Vereine haben immer mehr rechtliche Vorgaben umzusetzen, was neben der Organisation von Veranstaltungen viel Zeit kostet“, betonte Bürgermeisterin Manuela Henkel. Deswegen sei der Austausch und die Information wichtig.
„Wir Kommunen des Geisaer Landes wollen weiterhin die Vereine dahingehend unterstützen.“
Alle interessierten Vereine können sich kostenlos im Informationsverteilersystem der Stadt Geisa in der Vereins-WhatsApp-Gruppe oder dem Emailverteiler der Stadt Geisa unter info@geisa.de oder telefon 036967 69-0 anmelden.