Im Meininger Stadtgebiet befinden sich zahlreiche Turnhallen und Sportplätze sowie viele weitere Sportstätten. Für die Beantragung der Nutzungszeiten melden Sportvereine, Institutionen und Schulen ihren geplanten Bedarf an Nutzungszeiten für das nächste Schuljahr.
Darüber hinaus bietet die Stadt Meiningen Individualsportlern die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem jeweiligen Belegungsplan, die Sportstätten kostenfrei zu nutzen.
Die Vergabephase beginnt am 15. April 2024 und endet am 15. Mai 2024. Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 27. Juni 2025. Dies entspricht dem regulären Schuljahr in Thüringen.
Welche Sportstätten stehen zur Verfügung?
Zur Nutzung werden im Stadtgebiet Meiningen folgende Anlagen und Sportstätten durch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen und die Stadt Meiningen vorgehalten:
Freisportanlage, Maßfelder Weg
• Rundlaufbahn (LA)
• Beachvolleyballfeld (BV)
• Kunstrasen (KR)
• Trainingsplatz (TP)
• Nebenplatz (NP)
• Übungsplatz (ÜP)
Multihalle Meiningen, Moritz-Seebeck-Allee
• Dreifeldhalle (DFH)
• Multihalle (MH)
Turnhalle Karlsallee
• Einfeldhalle (THK)
• Dojo (DJ)
Turnhalle Gartenstraße
• Einfeldhalle (KBS)
Turnhalle am Kiliansberg
• Einfeldhalle (KIBG)
Turnhalle am Drachenberg
• Dreifeldhalle (DH)
Turnhalle Ludwig-Chronegk
• Einfeldhalle (LWG)
Turnhalle am Pulverrasen
• Einfeldhalle (TPLV)
Turnhalle altes Stadtbad
• Einfeldhalle (STBD)
• Säulenraum (SLR)
• Kuppelraum (KPR)
An welche Stelle sind die Anträge zu richten?
Die Anträge für Sportstätten im Stadtgebiet Meiningen sind zu richten an:
Stadt Meiningen
Bürgerservice und Generationen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Wie sind die Anträge zu stellen?
Für die Anträge stehen Vordrucke zur Verfügung. Diese können auf der Internetseite der Stadt Meiningen heruntergeladen werden: www.meiningen.de
Auf Anfrage kann das Dokument auch als ausfüllbares Formular im Word-Format zugesandt werden.
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Die Anträge müssen jedes Jahr erneut ausgefüllt werden. Folgeanträge sind nicht mehr möglich.
Ist die Nutzung kostenfrei?
Die Stadt Meiningen und das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen stellen eingetragenen, gemeinnützigen Sportvereinen und Schulen die Sportstätten für den Übungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung.
Die Entgeltordnung der Stadt Meiningen regelt die Kostensätze für die Nutzung der Meininger Sportstätten (Vgl. Nr. 1 – 3). Für andere Sportstätten ist das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, FD Gebäudemanagement zu Kontaktieren.
Wann stehen Ergebnisse fest?
Eine Einsichtnahme und gegebenenfalls Einspruch auf zugeteilte Nutzungszeiten können ab der 24. Kalenderwoche vorgenommen werden. Die Vergabe wird mit einer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Meiningen in der 26. Kalenderwoche abgeschlossen.
Die Belegungen sind unter folgendem Link einsehbar: www.meiningen.de