Am Dienstagnachmittag kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Mellrichstadt einen Kleintransporter.
Da der 32-Jährige Fahrer Waren im gewerblichen Güterverkehr transportierte, wäre er dazu verpflichtet gewesen, Aufzeichnungen über seine Lenk - und Ruhezeiten zu führen.
Da er dieser Pflicht nicht nachgekommen war und ihm auch seitens des Arbeitgebers keine entsprechenden Vordrucke zur Verfügung standen, erwarten den Fahrer sowie den Fahrzeughalter eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.
Dies war aber nicht der einzige Verstoß. Dass der Kleintransporter außerdem deutlich überladen war, bestätigte eine durchgeführte Wiegung. An Ort und Stelle wurde aufgrund dessen eine Sicherheitsleistung kassiert.
Doch damit nicht genug: Bei der Überprüfung der Personalien des 32-jährigen Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser aufgrund eines offenen Haftbefehls von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zur Fahndung ausgeschrieben war.
Die Freiheitsstrafe konnte er aber durch die sofortige Zahlung der ausstehenden Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich abwenden. Die entsprechende Behörde wurde über den Fahndungserfolg in Kenntnis gesetzt.