Wichtige Information für Eltern – Erinnerungssystem für U-Untersuchungen nicht mehr aktiv

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um den Gesundheitszustand und die frühkindliche Entwicklung eines Kindes festzustellen sowie Krankheiten und Risiken für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen.

Die lückenlose Durchführung aller Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wurde in Thüringen bisher durch das Vorsorgezentrum für Kinder- und Verbraucherschutz des Landes unterstützt.

Bisher wurden Eltern durch ein Erinnerungs- und Meldewesen aktiv zu den Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Bei Nicht-Teilnahme erhielten die Familien Erinnerungsschreiben und das Vorsorgezentrum übermittelte Informationen an die Jugendämter.

„Dieses System hat maßgeblich dazu beigetragen, dass im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuletzt mehr als 95 Prozent der Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen wurden“, sagt Dr. Jana Oechel vom Gesundheitsamt des Kreises und bedauert: „Leider lief das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) zum 31. Dezember 2023 aus.“

Seit dem 1. Januar 2024 bestehe somit für das Einladungsverfahren keine gesetzliche Grundlage mehr und es sei beendet worden. Das Vorsorgezentrum für Kinder- und Verbraucherschutz hat aus diesem Grund seine Arbeit eingestellt und versendet keinerlei Einladungs- und Erinnerungsschreiben mehr.

„Wir als Gesundheitsamt bedauern das außerordentlich, weil das System sehr gut funktioniert hat“, sagt Oechel.

Zuletzt hatte auch der Verband der Kinder- und Jugendärzte Thüringen die ersatzlose Schließung des Vorsorgezentrums für Kinder kritisiert und seine Befürchtung geäußert, dass dadurch Familien mit besonderem Beratungs- und Hilfebedarf künftig schwerer zu erreichen sind.

Der Wegfall des Erinnerungssystems treffe gerade Familien mit niedrigem Sozialstatus oder Migrationshintergrund – so der Tenor. Zahlreiche Kinder- und Jugendärzte in Thüringen fordern daher, dass die gute Teilnahmequote aufgrund des bisherigen Erinnerungs- und Meldeverfahren gesichert werden müsse.

„Es ist wichtig, dass alle Eltern die Unterstützung und notwendigen Informationen erhalten, um die Früherkennungsuntersuchungen für ihre Kinder wahrnehmen zu können“, sagt auch Dr. Jana Oechel und fordert das Land dringend auf, die Entscheidung zu überdenken oder zumindest eine Anschlusslösung zu präsentieren.

Zudem sei der Wegfall des bisherigen Einladungssystems kaum kommuniziert worden. „Viele Eltern wissen das gar nicht und warten auf die Schreiben. Das ist aktuell keine befriedigende Situation.“

Die Kinderärztin hofft, dass beim Land doch noch ein Umdenken stattfindet. „Zwar erinnern auch einige Krankenkassen an die U-Untersuchungen, aber eben nicht alle und häufig auch nicht an alle Untersuchungen“, so Oechel.

Eltern können sich bei ihrer Krankenkasse über das entsprechende Erinnerungsverfahren informieren. Bis auf Weiteres müssten Eltern die Früherkennungsuntersuchungen selbständig im Blick haben und frühzeitig einen Termin bei ihrer Ärztin beziehungsweise ihrem Arzt vereinbaren, da sie vom Vorsorgezentrum keine Einladungen mehr dafür erhalten.

Für Fragen oder weitere Informationen steht der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gerne zur Verfügung (E-Mail: kjd@lra-sm.de, Telefon: 03693/485-8643)

Weitere Informationen unter: www.kinderschutz.lra-sm.de

Die U-Untersuchungen sind nach Lebensmonaten bzw. Lebensjahren gestaffelt:

U3 4. bis 6. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat
U8 43. bis 48. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat