Denkmalpreis geht in die nächste Runde – Ab jetzt Bewerbungen möglich

Echte Hingucker im Ortsbild, beliebte Fotomotive, gefragte Veranstaltungsorte oder heimelige Wohnquartiere – Denkmäler bereichern unsere Städte und Gemeinden im Landkreis ungemein.

Bekannte Sehenswürdigkeiten wie das Schloss Elisabethenburg in Meiningen, das Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden oder die Burgruine Henneberg locken jedes Jahr tausende Besucher an.

Doch auch inmitten unserer Dörfer und Kleinstädte gibt es jenes gebaute Erbe – die vielen traditionsreichen Gebäude, Brücken, Hofanlagen, Stadtmauern und Brunnen, die uns seit Jahrhunderten treu zu Diensten sind und unsere Lebensumwelt bis heute prägen.

Der Bau- und Kunstdenkmalbestand des Landkreises zählt gegenwärtig mehr als 60 Denkmalensembles und rund 2.500 Einzeldenkmale. Darunter zahlreiche Kirchen, Fachwerkhäuser, Villen und Gärten.

Doch wer beachtet, ja denkt an sie im Alltag? Meist nur die Menschen, die in ihnen wohnen. Aber auch diejenigen, die unser historisches Erbe im Privaten oder in Vereinen pflegen und erhalten; die der Verwahrlosung und dem Verfall Einhalt gebieten und damit die stummen Zeugen unserer Vergangenheit für künftige Generationen bewahren. Stille Retter und Bewahrer.

An diese stillen Retter und Bewahrer verleiht der Landkreis Schmalkalden-Meiningen jährlich den Denkmalpreis als öffentliche Danksagung.

80 Bürgerinnen und Bürger wurden in den vergangenen 17 Jahren für ihre besonderen Leistungen und ihr persönliches Engagement auf dem Gebiet der Denkmalpflege gewürdigt.

Auch dieses Jahr wird Landrätin Peggy Greiser die Ehrung vornehmen. „Mit dem jährlich ausgelobten Preis ehren wir engagierte Menschen, die einem Denkmal wieder zu altem Glanz verhelfen und somit ein Stück regionale Identität erhalten“, so Landrätin Peggy Greiser.

Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten:

Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt.

„Bewerben Sie sich jetzt! Rücken Sie Ihr Denkmal in das Licht der Öffentlichkeit und lenken Sie damit einmal mehr das Interesse der Menschen auf unsere großen Schätze des Alltags“, animiert die Landrätin zur Teilnahme.

Die Bewerbungsfrist für den 17. Denkmalpreis läuft bereits! Egal, ob klein oder groß; mittelalterlich, barock oder historistisch; prachtvoll oder profan – jede Art von Baudenkmal oder Bestandteil eines Denkmalensembles hat die Chance auf die Verleihung des Denkmalpreises 2024.

Auch der Denkmalbeirat des Landkreises ruft alle Denkmalenthusiasten und -eigentümer dazu auf, sich bis zum 20. September 2024 schriftlich mit ihrem Beitrag zu bewerben.

Folgendes ist bei der Bewerbung zu beachten:

1. Die Bewerbungsmappe kann formlos eingereicht werden. Folgende Angaben sollten allerdings nicht fehlen: Der Name der Eigentümer/Bewerber und die Adresse des Denkmalobjektes. Sofern bekannt: Angaben zum Baujahr und der Objektgeschichte

2. Das Jahr der Fertigstellung der (Teil-)Sanierung, Restaurierung oder Rekonstruktion

3. Informationen über Besonderheiten am Objekt

4. Das Aktenzeichen der denkmalrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung

5. Ein Arbeitsbericht (Ablauf, z.B. schwierige Arbeitsschritte während der Bauarbeiten…) mit Fotos zur Vorher-Nachher-Situation, Mindestformat 13 x 18 cm (fehlt dieser Teil, kann keine Bewertung vorgenommen werden)

6. Auflistung der beteiligten Handwerker, Restauratoren, Architekten, Ingenieure

Die Bewerbung ist zu schicken an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
FD Bauaufsicht Untere Denkmalschutzbehörde
Frau K. Steinmetz
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

oder per Mail an k.steinmetz@lra-sm.de.

Der ehrenamtliche Denkmalbeirat des Landkreises (www.lra-sm.de) trifft aus allen Einsendungen eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury die Gewinner.

Entscheidend für die Bewertung sind das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein.

Prämiert werden maximal sechs herausragende Restaurierungen und Sanierungen, das Preisgeld beträgt 500 Euro pro Preis. Die Preisverleihung erfolgt am 25. November 2024 durch Landrätin Peggy Greiser.