Bei der Bestreifung des Parks rund um die Großenbergkapelle in Mellrichstadt gegenüber dem Bahnhof wurden zwei junge Männer angetroffen, die gerade mit ein paar Bier und einem Einweggrill den Freitagnachmittag ausklingen lassen wollten.
Grundsätzlich ist das Grillen, bzw. im Amtsdeutsch „das Errichten offener Feuerstellen“ und der öffentliche Alkoholkonsum nach der Anlagensatzung in städtischen Grünanlagen untersagt, aber da das Fleisch fast fertig war und die Beiden sich einsichtig zeigten, wurde es vorerst bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
Beide versicherten auf Anweisung, nach dem Verspeisen des Grillguts sämtlichen Müll zu beseitigen. Bei einer späteren Überprüfung musste jedoch festgestellt werden, dass die Belehrung nicht fruchtete, sondern diverse Flaschen und der Einweggrill versteckt unter einer Parkbank zurückgelassen wurden.
Beide erwartet nun folgerichtig eine Ordnungswidrigkeitenanzeige inklusive der entstandenen Beseitigungskosten.