Denkmalpreis im Landkreis Schmalkalden-Meiningen – Bewerbungsfrist bis 25.10. verlängert

Gastbeitrag von Christin Grobe

Die Bewerbungsfrist für den Denkmalpreis des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird bis zum 25. Oktober 2024 verlängert.

Der Preis würdigt herausragende Leistungen im Bereich der Denkmalpflege und wird jährlich vergeben, um das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu honorieren, die Denkmäler erhalten und restaurieren.

Ursprünglich war die Bewerbungsfrist auf den 20. September 2024 festgelegt, nun erhalten Interessierte mehr Zeit, um ihre Unterlagen einzureichen.

Der Denkmalpreis wird für besondere Sanierungen und Restaurierungen vergeben, die innerhalb der letzten vier Jahre abgeschlossen wurden.

Bewerbungen können formlos beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, FD Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde, eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 25. November 2024 durch Landrätin Peggy Greiser statt.

Prämiert werden maximal sechs herausragende Restaurierungen und Sanierungen, das Preisgeld beträgt 500 Euro pro Preis.

Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten:

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt.

Egal, ob klein oder groß; mittelalterlich, barock oder historistisch; prachtvoll oder profan – jede Art von Baudenkmal oder Bestandteil eines Denkmalensembles hat die Chance auf die Verleihung des Denkmalpreises 2024.

Folgendes ist bei der Bewerbung zu beachten:

1. Die Bewerbungsmappe kann formlos eingereicht werden. Folgende Angaben sollten allerdings nicht fehlen: Der Name der Eigentümer/Bewerber und die Adresse des Denkmalobjektes. Sofern bekannt: Angaben zum Baujahr und der Objektgeschichte

2. Das Jahr der Fertigstellung der (Teil-)Sanierung, Restaurierung oder Rekonstruktion

3. Informationen über Besonderheiten am Objekt

4. Das Aktenzeichen der denkmalrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung

5. Ein Arbeitsbericht (Ablauf, z.B. schwierige Arbeitsschritte während der Bauarbeiten…) mit Fotos zur Vorher-Nachher-Situation, Mindestformat 13 x 18 cm (fehlt dieser Teil, kann keine Bewertung vorgenommen werden)

6. Auflistung der beteiligten Handwerker, Restauratoren, Architekten, Ingenieure

Die Bewerbung ist zu schicken an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
FD Bauaufsicht Untere Denkmalschutzbehörde
Frau K. Steinmetz

Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

oder per E-Mail an k.steinmetz@lra-sm.de.

Der ehrenamtliche Denkmalbeirat des Landkreises (www.lra-sm.de) trifft aus allen Einsendungen eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury die Gewinner.

Entscheidend für die Bewertung sind das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein.