Das Voting für das Meininger Bürgerbudget 2025 läuft vom 21. August 2024, 19 Uhr, bis zum 6. Oktober 2024, 23:59 Uhr. In diesem Zeitraum haben alle Meininger*innen die Chance, eine Stimme für das Projekt abzugeben, das sie gerne umgesetzt haben wollen.
Interessierte können sich am Mittwoch, den 21. August 2024 ab 19.30 Uhr zu den Projekten im Meininger Volkshaus informieren, mit den Ideengebern ins Gespräch kommen und direkt abstimmen.
Wie kann ich abstimmen?
• Online-Abstimmung (QR-Code oder über www.buergerbudget.meiningen.de → Bürgerbudget 2025 → Link zur Abstimmung folgen und online abstimmen)
• Stimmzettel herunterladen: Den Stimmzettel als PDF herunterladen (www.buergerbudget.meiningen.de), ausdrucken und an die Stadtverwaltung Meiningen senden, ihn dort abgeben oder in den städtischen Briefkasten einwerfen.
• Den Stimmzettel aus den „Mäninger Mitteilungen“ (Ausgabe August/September erscheint am 30. August 2024) verwenden und an die Stadtverwaltung Meiningen senden, ihn dort abgeben oder in den städtischen Briefkasten einwerfen.
• Einen im Bürgerbüro oder der Tourist-Information ausgelegten Stimmzettel verwenden und an die Stadtverwaltung Meiningen senden, ihn dort abgeben oder in den städtischen Briefkasten einwerfen.
Wer darf abstimmen?
Zur Abstimmung sind alle Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Meiningen ab dem vollendetem 14. Lebensjahr berechtigt. Jede*r hat die Möglichkeit, eine Stimme zu vergeben.
Was ist für eine gültige Stimmabgabe zu beachten?
Die Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum ist bei Stimmabgabe erforderlich, um die Teilnahmeberechtigung an der Abstimmung prüfen zu können.
Des Weiteren ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, ggf. von Erziehungsberechtigten, abzugeben. Andernfalls kann die abgegebene Stimme nicht gezählt werden.
Wann werden die Stimmen ausgezählt?
Die Auszählung der Stimmen erfolgt unverzüglich nach Ende der Abstimmungszeit durch die Stadtverwaltung. Das Stimmergebnis wird auf der Website der Stadt und im nächstmöglichen Amtsblatt bekannt gegeben.
Das letzte Entscheidungsrecht über die Aufnahme der Vorschläge für das Bürgerbudget hat der Stadtrat. Das Gremium legt fest, welche Vorschläge in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen werden.